Hier findet ihr einen Auszug aus dem fünften Abschnitt des Strafgesetzbuches “Bedingte Strafnachsicht und bedingte Entlassung, Weisungen und Bewährungshilfe”. All diese Paragraphen sind im Strafgesetzbuch (STGB) verankert.
Falls ihr einen für euch wichtigen Paragraphen nicht in unserer Auflistung findet, oder ihr eine Frage dazu habt, könnt ihr uns gerne unter der Nummer 0699/120 12 330 oder 0699/123 81 039 anrufen bzw. uns eine E-mail an schreiben.