Grundsätzlich ist die Mitnahme von Gegenständen, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können, oder mit denen auf andere Art und Weise die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Stadion gestört oder gefährdet werden könnte, verboten.
Dies ist eine Liste der erlaubten bzw. verbotenen Gegenstände, welche ihr schon bzw. nicht auf den Fußballplatz mitnehmen dürft
Erlaubte Gegenstände
- Kurzschirme (Knirpse)
- Funktionsfähige Mobiltelefone
- Funktionsfähige Fotoapparate
- Film- und Videokamera (inkl. Batterien oder Akku)
- Blindenstöcke, Gehbehelfe
- Ipods, MP3-Player, Walk-/Discman (inkl. Batterien oder Akku)
- Schlüssel
- Geldbörsen (inkl. Geldbörsenketten)
- Medikamente (bei Nachweis medizinischer Notwendigkeit auch Spritzen und Glasbehälter)
- Fahnenstangen bis 130 cm oder weniger als Ø 2 cm
- Handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Begleithunde (z.B. Blindenhunde)
- Bei Familiensektoren: Nagellack, Parfumflaschen und Ferngläser
Verbotene Gegenstände
- Waffen jeder Art
- Sachen und Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschoße Verwendung finden können, insbesondere Steine, Metallgegenstände, einzelne Batterien, nicht funktionsfähige Mobiltelefone, Flaschenöffner, abnehmbare Ketten, Eisenstangen und Eisenstücke
Stockschirme mit Holz- oder Metallspitze - Helme jeglicher Art
- Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus PET, Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind
- Sonstige Getränkebehältnisse jeglicher Art, insbesondere Thermosflaschen
- Alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzen
- Flaschenöffner
- Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie Megaphone, Gashupen, Tröten aller Art
- Große Schlüsselanhänger
- Dartpfeile
- Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen können oder leicht entzündbar sind, insbesondere Parfum und Nagellack
- Sperrige Gegenstände wie Leitern, Klappsessel, Kisten, Kinderwagen, Fahrräder, Skateboards und Ähnliches
- Größere Mengen von Papier oder Papierrollen
- Pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art, insbesondere Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben, Böller
- Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 130 cm oder einem Durchmesser von über 2 cm
- Tiere, ausgenommen Begleithunde
- Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
- Laser-Pointer jeder Art
Hier gelangst du zu den
Sicherheitsrichtlinien für die Bewerbe der österreichischen Fußball-Bundesliga
Beachte: diese Richtlinien sind nicht als abschließende allumfassende Regelung der sowohl vom Heim- als auch vom jeweiligen Gastverein zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen und ihrer Verantwortung zu betrachten. Die Vereine haben die Verantwortung für alle von ihnen wahrgenommenen Organisationsaufgaben zu übernehmen. Insbesondere obliegt es den veranstaltenden Vereinen, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um vor, während und nach dem Spiel Ordnung und Sicherheit im Stadion und im nahen Umfeld des Stadions zu gewährleisten.
Quelle: www.bundesliga.at