Gefährderansprache

Das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) regelt die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich.
Im 3. Abschnitt dieses Bundesgesetzes werden der Sicherheitsbehörde besondere Befugnisse zur Verhinderung von Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen zugesprochen.

  • §49c SPG - Präventive Maßnahmen
  • Wichtig: Wenn ihr einer Meldeauflage nicht nachkommt, oder die amtliche Belehrung nach §49c behindert bzw. stört begeht ihr eine Verwaltungsübertretung. Diese kann euch bis zu 360 Euro kosten. Im Wiederholungsfall kann dies bis zu 1500 Euro kosten. Falls ihr nicht in der Lage seid diesen Betrag aufzubringen müsst ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen antreten.

 

 

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